Tätigkeitsbereiche der Anwaltskanzlei
Ich bin überwiegend im zivilrechtlichen Bereich tätig. Dieser umfasst zunächst sämtliche Vertragsangelegenheiten wie vor allem die außergerichtliche Beratung und die Prozessführung bei Vertragsstörungen wie z.B. im Kaufrecht, Mietrecht, Reisevertragsrecht, Dienst- und Werkvertragsrecht etc.
Daneben setze ich Schadensersatzforderungen durch. Hierzu gehören insbesondere die Regulierung von Unfallschäden sowie die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen.
Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit stellen die Bereiche des Familien- und Erbrechts dar. Zur Vertiefung meiner theoretischen Kenntnisse im Erbrecht habe ich den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht an der Hagen Law School absolviert.
Für Firmen treibe ich Forderungen mithilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie der Zwangsvollstreckung bei.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und fühlen sich zu Unrecht bestraft? Auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts helfe ich Ihnen gerne.
Kontaktieren Sie mich per Telefon oder per E-Mail, um in Erfahrung zu bringen, wie ich Sie bei Ihrem speziellen rechtlichen Problem unterstützen kann.
Familienrecht- Überprüfung und Vorbereitung von Eheverträgen, die notariell beurkundet werden müssen
- rechtliche Folgen der Trennung, hier insbesondere Trennungsunterhalt, Wohnungszuweisung und Vermögensauseinandersetzung
- Ehescheidung; hierzu gehört auch die Durchführung des Versorgungsausgleichs und eventuell des Zugewinnausgleichs sowie die Regelung des nachehelichen Unterhalts und die Verteilung des Hausrats
- Fragen rund ums Kind, insbesondere elterliche Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht), Höhe des Kindesunterhalts und Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil
Ich berate Sie umfassend und nehme mir ausreichend Zeit für Ihre Fragen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, stelle ich für Sie einen Verfahrenskostenhilfeantrag bei Gericht. Die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind dann nicht von Ihnen zu tragen, sondern werden von der Staatskasse übernommen.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Erstberatungsgesprächs; fragen Sie dort nach!
In manchen Fällen ist es sinnvoll, einen Notar einzuschalten, um ein Testament beurkunden zu lassen oder mit den Erben einen Erbvertrag zu schließen. Auch eine Nachfolgegestaltung zu Lebzeiten erfordert eine notarielle Beurkundung, sofern eine Immobilie mit oder ohne Einräumung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts übertragen werden soll. Ich erarbeite zusammen mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung und beauftrage dann für Sie ein Notariat mit der Beurkundung.
Sie haben etwas geerbt? Gerade die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften gestaltet sich oft schwierig. Hier hilft es, wenn man eine neutrale Person einschaltet. Ich helfe bei der Abwicklung des Nachlasskontos sowie dem Verkauf von im Nachlass befindlichen Immobilien.
Daneben stellt sich gelegentlich die Frage, ob es nicht besser wäre eine Erbschaft auszuschlagen, entweder weil der Nachlass völlig überschuldet ist oder weil der Ihnen dann zustehende gesetzliche Pflichtteil eventuell sogar höher wäre als der Wert der Erbschaft.
Sie wären grundsätzlich erbberechtigt, wurden aber übergangen? Ich helfe Ihnen von dem Erben Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu erhalten sowie die Ihnen zustehenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu errechnen und durchzusetzen.
Die anwaltlichen Gebühren orientieren sich dabei in der Regel an der Höhe des Nachlasses. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit nach Zeitaufwand abzurechnen.
Ich übernehme auch Testamentsvollstreckungen. Gerne können Sie mich darauf ansprechen.
Wir vertreten sowohl Vermieter wie auch Mieter in allen mietrechtlichen Belangen, egal ob es um eine fristlose Kündigung, eine Eigenbedarfskündigung, eine Räumungsklage, ein Mieterhöhungsverlangen, die Beseitigung von Mietmängeln oder die Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung geht.
Was die wenigsten wissen: Die Anwaltsgebühren werden von der Versicherung der Gegenseite bezahlt.
Hinzu kommt, dass Versicherungen dazu tendieren, nicht anwaltlich vertretene Geschädigte nicht ernst zu nehmen. Oft werden Schadenspositionen nicht vollständig bezahlt; die Begründungen hierfür sind meist fragwürdig. Dies sollten Sie sich nicht gefallen lassen.
Sind Sie selbst bei dem Unfall verletzt worden, haben Sie Anspruch auf Ersatz sämtlicher Heilbehandlungskosten, der Fahrtkosten zu Ärzten und therapeutischen Einrichtungen, der Zuzahlungen, des Verdienstausfalls, etc. Außerdem steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu. Hier gilt es, sich beim Anwalt frühzeitig zu informieren, damit später mangels Dokumentation keine Ansprüche verloren gehen.
Das Mahnwesen ist kompliziert.
Wenn sich Ihr Schuldner in Verzug befindet, und das ist er in der Regel wenn Sie ihn einmal gemahnt haben, dann ist er verpflichtet, Ihnen neben der eigentlichen Forderung alle Gebühren und Kosten zu erstatten, die Ihnen ein Anwalt für die Beitreibung der Forderung in Rechnung stellt. Die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren bemessen sich dabei an der Höhe der Forderung.
Wenn Sie mir die ursprüngliche Rechnung und zumindest eine Mahnung zukommen lassen, beschaffe ich für Sie einen Vollstreckungsbescheid, der auch gleich die angefallenen Gebühren beinhaltet und beauftrage den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung oder beantrage eine Pfändung.
Nur ein Anwalt bekommt Einsicht in die Akte der Zentralen Bußgeldstelle!
Sofern Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie den Bußgeldbescheid in jedem Fall umgehend anwaltlich überprüfen lassen.
Achtung: Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beträgt nur zwei Wochen.
Selbst wenn der Bußgeldbescheid korrekt ergangen sein sollte, kann über den Anwalt in der Regel erreicht werden, dass Sie den Führerschein während Ihres Urlaubs abgeben können; damit ist vielen schon geholfen.