Tätigkeitsbereiche der Anwaltskanzlei

Ich bin überwiegend im zivilrechtlichen Bereich tätig. Dieser umfasst zunächst sämtliche Vertragsangelegenheiten wie vor allem die außergerichtliche Beratung und die Prozessführung bei Vertragsstörungen wie z.B. im Kaufrecht, Mietrecht, Reisevertragsrecht, Dienst- und Werkvertragsrecht etc.

Daneben setze ich Schadensersatzforderungen durch. Hierzu gehören insbesondere die Regulierung von Unfallschäden sowie die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen.

Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit stellen die Bereiche des Familien- und Erbrechts dar. Zur Vertiefung meiner theoretischen Kenntnisse im Erbrecht habe ich den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht an der Hagen Law School absolviert.

Für Firmen und Privatleute treibe ich Forderungen mithilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie anschließender Zwangsvollstreckung bei.

Kontaktieren Sie mich per Telefon oder per E-Mail, um in Erfahrung zu bringen, wie ich Sie bei Ihrem speziellen rechtlichen Problem unterstützen kann.

Familienrecht
Das Familienrecht umfasst folgende Themen:

  • Überprüfung und Vorbereitung von Eheverträgen, die notariell beurkundet werden müssen
  • rechtliche Folgen der Trennung, hier insbesondere Trennungsunterhalt, Wohnungszuweisung und Vermögensauseinandersetzung
  • Ehescheidung; hierzu gehört auch die Durchführung des Versorgungsausgleichs und eventuell des Zugewinnausgleichs sowie die Regelung des nachehelichen Unterhalts
  • Fragen rund ums Kind, insbesondere elterliche Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht), Höhe des Kindesunterhalts und Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil

Ich berate Sie umfassend und nehme mir ausreichend Zeit für Ihre Fragen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, stelle ich für Sie einen Verfahrenskostenhilfeantrag bei Gericht. Die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind dann nicht von Ihnen zu tragen, sondern werden von der Staatskasse übernommen.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Erstberatungsgesprächs; fragen Sie dort nach!

Erbrecht
Sie wollen Ihren Nachlass regeln? Ich entwerfe anhand Ihrer Wünsche und Vorgaben ein rechtsgültiges Testament für Sie alleine oder zusammen mit Ihrem Ehepartner. Wenn Sie abweichend von der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich erbberechtigte Personen von der Erbschaft ausschließen oder nicht erbberechtigten Personen eine Zuwendung machen wollen, finden wir eine Lösung. Auch eine Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten kann vorteilhaft sein, insbesondere aus steuerlichen Gründen. Hierzu berate ich Sie gerne!

In manchen Fällen ist es sinnvoll, einen Notar einzuschalten, um ein Testament beurkunden zu lassen oder mit den Erben einen Erbvertrag zu schließen. Auch eine Nachfolgegestaltung zu Lebzeiten erfordert eine notarielle Beurkundung, sofern eine Immobilie mit oder ohne Einräumung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts übertragen werden soll. Ich erarbeite zusammen mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung und beauftrage dann für Sie ein Notariat mit der Beurkundung.

Sie haben etwas geerbt? Gerade die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften gestaltet sich oft schwierig. Hier hilft es, wenn man eine neutrale Person einschaltet. Ich helfe bei der Abwicklung des Nachlasskontos sowie dem Verkauf von im Nachlass befindlichen Immobilien.

Daneben stellt sich gelegentlich die Frage, ob es nicht besser wäre eine Erbschaft auszuschlagen, entweder weil der Nachlass völlig überschuldet ist oder weil der Ihnen dann zustehende gesetzliche Pflichtteil eventuell sogar höher wäre als der Wert der Erbschaft.

Sie wären grundsätzlich erbberechtigt, wurden aber übergangen? Ich helfe Ihnen von dem Erben Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu erhalten sowie die Ihnen zustehenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu errechnen und durchzusetzen.

Die anwaltlichen Gebühren orientieren sich dabei in der Regel an der Höhe des Nachlasses. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen.

Ich übernehme auch Testamentsvollstreckungen. Gerne können Sie mich darauf ansprechen.

Mietrecht
Seit 2014 arbeite ich mit Frau Rechtsanwältin Corinna Schäfers, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zusammen. Sie deckt die durch zahlreiche Gesetzesnovellen und umfangreiche Rechtsprechung hierzu immer komplizierter werdenden mietrechtlichen Fragestellungen ab.

Wir vertreten sowohl Vermieter wie auch Mieter in allen mietrechtlichen Belangen, egal ob es um eine fristlose Kündigung, eine Eigenbedarfskündigung, eine Räumungsklage, ein Mieterhöhungsverlangen, die Beseitigung von Mietmängeln oder die Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung geht.

Unfallschadenregulierung
Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden sein und die Alleinschuld liegt bei dem anderen Verkehrsteilnehmer, sollten Sie baldmöglichst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der hohe bürokratische Aufwand, der mit der Abwicklung eines Unfallschadens einhergeht, bleibt Ihnen selbst damit erspart.

Was die wenigsten wissen: Die Anwaltsgebühren werden von der Versicherung der Gegenseite bezahlt.

Hinzu kommt, dass Versicherungen dazu tendieren, nicht anwaltlich vertretene Geschädigte nicht ernst zu nehmen. Oft werden Schadenspositionen nicht vollständig bezahlt; die Begründungen hierfür sind meist fragwürdig. Dies sollten Sie sich nicht gefallen lassen.

Sind Sie selbst bei dem Unfall verletzt worden, haben Sie Anspruch auf Ersatz sämtlicher Heilbehandlungskosten, der Fahrtkosten zu Ärzten und therapeutischen Einrichtungen, der Zuzahlungen, des Verdienstausfalls, etc. Außerdem steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu. Hier gilt es, sich beim Anwalt frühzeitig zu informieren, damit später mangels Dokumentation keine Ansprüche verloren gehen.

Forderungsbeitreibung
Jemand schuldet Ihnen Geld und zahlt nicht?

Das Mahnwesen ist kompliziert.

Wenn sich Ihr Schuldner in Verzug befindet, und das ist er in der Regel wenn Sie ihn einmal gemahnt haben, dann ist er verpflichtet, Ihnen neben der eigentlichen Forderung alle Gebühren und Kosten zu erstatten, die Ihnen ein Anwalt für die Beitreibung der Forderung in Rechnung stellt. Die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren bemessen sich dabei an der Höhe der Forderung.

Gerne beschaffe ich für Sie einen Vollstreckungsbescheid, der auch gleich die angefallenen Gebühren beinhaltet, und beauftrage den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung oder beantrage eine Pfändung.