Honorarbemessung der Steuerkanzlei

Für die Erstellung einer Honorarabrechnung ist die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) die Grundlage, nach der ich mich richte. Dabei wird das Honorar je nach Leistung anhand der Gegenstandswerte (z. B. dem Jahresumsatz), der Schwierigkeit der Arbeit und/oder der aufgewendeten Zeit bemessen. Eine exakte Bestimmung der auf Sie zukommenden Kosten ist daher im Voraus nicht möglich.

Ich ermögliche Ihnen eine sinnvolle Arbeitsaufteilung zwischen Ihnen und mir, sodass Sie wirklich nur die Leistungen zahlen, die Sie benötigen. So kann bereits eine gute Vorbereitung Ihrer Unterlagen (hierbei unterstütze ich Sie gerne) meinen zeitlichen Aufwand verringern und die Steuerberatergebühr reduzieren.