Honorarbemessung der Anwaltskanzlei

Das anwaltliche Honorar bemisst sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und orientiert sich an dem sogenannten Gegenstandswert. Es kann jedoch auch ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar individuell vereinbart werden.

Bei Privatpersonen beträgt die Beratungsgebühr nach dem RVG für eine erste Beratung 226,10 € , je nach Fallsituation können auch geringere Gebühren anfallen.

Scheuen Sie sich nicht, das anfallende Honorar vorab zu erfragen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Sie können sich dort vorab erkundigen, ob Ihr rechtliches Problem von der Versicherung gedeckt ist und sich gleich telefonisch eine Schadennummer geben lassen. Dies spart Zeit bei der Bearbeitung Ihres Falles.

Für bedürftige Personen sieht das Gesetz Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe vor. Das Honorar des Anwalts wird dann von der Staatskasse übernommen.